die Herrschaft Körich
Nachdem Jakob in den Besitz von Körich gekommen war, gedachte er hier seinen bleibenden Wohnsitz zu nehmen, aber das alte Grewenschloß, das von unserm Grafen Siegfried (950) herstammen soll, fand er nicht nach seinem Geschmack. Dasselbe hatte im Laufe der Zeit durch Krieg und Belagerung viel zu leiden gehabt, war ziemlich verfallen, und den früheren Besitzern besonders den unmittelbaren Vorgängern Jakobs, war es unmöglich gewesen, dasselbe wieder instand zu setzen. Deshalb ließ der Rollinger Herr die altehrwürdige Burg niederlegen und ein neues sehr geräumiges und ziemlich modernes Schloss errichten, von dem die heutigen Ruinen herrühren. Wenn Jakob auch auf die Vergrößerung seines Vermögens und die Verschönerung seines Haushaltes bedacht war, so verlor er dennoch das Wohl seiner Heimat nicht aus dem Auge. Folgende zwei Begebenheiten seines Lebens liefern hierzu einen trefflichen Beweis.
Im Jahre 1577 hatte Luxemburg Einquartierung von deutschen Truppen, die unter der Führung des Generals Frundsberg und des Obristen Karl Fugger standen und sieben Fähnlein von je 200 bis 300 Mann bildeten. Den Truppen war seit längerer Zeit kein Sold mehr verabreicht worden. Hierauf verpflichtete sich Jakob von Rollingen mit Johann von Wilz und den Städten Luxemburg und Arel, die Summe von 65 000 Gulden rückständigen Soldes an das im Dienste des Kaisers stehende Fuggersche Regiment zu zahlen. In der Nacht vom 24. November 1597 versuchten die Franzosen, unter Anführung des Marschalls Biroh, die Stadt Luxemburg einzunehmen. Da die Besatzung der Stadt in diesem Augenblick nicht stark war, griffen die Bürger selbst zu den Waffen. An ihrer Seite kämpften unter andern Jakob von Rollingen und Christoph von Criechingen, beide Herren zu Simmern, die sich durch ihre Tapferkeit auszeichneten und somit zur Vereitelung von Birons Plan und zur Rettung des Landes rühmlichste beitrugen. Es ist demnach zu begreifen, dass Jakob in hohem Ansehen stand bei dem Grafen Peter-Ernst von Mansfeld, dem damaligen Gouverneur des Luxemburger Landes. Er ernannte den Herrn von Rollingen zum Propst von Ayel. Nachdem Peter Ernst von Mansfeld auf Lebenszeit die Nutznießung der nassauischen und oranischen Güter im Herzogtum erhalten, ernannte er ihn' zum Unterverwalter. Nach dem Tode des Herzogs von Parma übernahm, einer königlichen Verordnung gemäß, der Graf von Mansfeld die interimistische Statthalterherrschaft der Niederlande und ernannte unmittelbar nach seiner Erhebung Jakob von Rollingen zu seinem Stellvertreter im Herzogtum Luxemburg. Bereits 1560 wird Jakob als Mitglied des Provinzialrates zitiert. Im Jahre 1588 wurde er zum Präsidenten des Provinzialrates ernannt und am 22. März 1590 zum Ritterrichter. Diese beiden Ämter bekleidete er bis zu seinem Tode, der am 24. Oktober 1601 erfolgte, und zwar plötzlich, nachdem er noch einige Stunden vorher in einer Versammlung des Provinzialrates den Vorsitz geführt hatte.